"Informationen zum Schneeräumen auf Dächern"

12.01.2019

Grundsätzlich ist der Eigentümer oder der Verkehrssicherungspflichtige für die Räumung von Schneelasten auf Dächern zum Schutz vor Einstürzen des Daches oder vor Dachlawinen verantwortlich. Wir verweisen hier ausdrücklich an entsprechende Fachfirmen (Statiker, Zimmerer, Dachdecker, Baufirmen usw.) zur Feststellung der tatsächlichen Belastung bzw. Gefahrenbeurteilung. Wenn danach eine akute Gefahr für Menschen und Tiere bestehen oder hohe Sachschäden nicht auszuschließen sind, muss in eigener Verantwortung das Dach rechtzeitig geräumt werden. Hierfür sind Fachfirmen zu beauftragen.

Die Feuerwehren werden sicherlich bei akuter Gefährdung und im Notfall wie immer schnelle und kompetente Hilfe leisten, doch sind diese Tätigkeiten dann klar von Vorsorgemaßnahmen abzugrenzen.

 

Quelle: KFV Ostallgäu